Kinder und Jugendliche haben das Recht auf sofortige Hilfe.

Für Platzierungsanfragen und Beratungen in Krisensituationen von Kindern und Jugendlichen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Aufnahme

In jedem Fall nimmt die einweisende Stelle telefonisch Kontakt mit uns auf. Einem Eintritt geht in der Regel ein Aufnahmegespräch voraus. Am Tisch sitzen die Kinder und Jugendlichen, eine Vertreterin oder ein Vertreter der einweisenden Stelle und wenn möglich die Erziehungsberechtigten. Ziel dieses Gesprächs ist die möglichst genaue Erfassung der aktuellen Situation des Kindes oder Jugendlichen und des Umfelds.

Weiter soll es helfen, die Hintergründe, die zur Krise geführt haben, verstehen und einschätzen zu können. Aufbauend darauf werden vorläufige Ziele und der Auftrag für den Riesbach-Aufenthalt definiert. Verläuft das Aufnahmegespräch positiv, erfolgt der sofortige Eintritt, oder es wird ein Eintrittsdatum festgelegt. Die Betreuung stark körperlich oder geistig behinderter Kinder und Jugendlichen sind im Rahmen des bestehenden Angebots nicht möglich.

Konzept Riesbach

 riesbach_konzept.pdf

Wir schauen hin!

Das Riesbach und die Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime bekennen sich zur Charta «Wir schauen hin!» – Charta zur Prävention sexueller Ausbeutung.
Website zur Charta

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